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Amtliche Veröffentlichungen wie z.B. polizeiliche Unfallstatistiken oder Jahresberichte von öffentlichen Einrichtungen dokumentieren staatliches Handeln und sollten daher allen Interessierten dauerhaft zur Verfügung stehen. Anders als bei anderen Publikationen ist ihre Abgabe, Sammlung und Zugänglichmachung jedoch zumeist nicht in den Pflichtexemplargesetzen geregelt, sondern in ministerialen Erlassen und Verordnungen. Diese gelten jeweils nur im Aufsichtsbereich der erlassenden Behörde, weshalb es eine Vielzahl von Regelungen gibt. Der gängige Begriff „Amtsdruckschriften“ weist noch auf Printpublikationen hin, doch liegen amtliche Veröffentlichungen heute vielfach in Form von Netzpublikationen vor.

In der einschlägigen Fachliteratur werden Fragen der Sammlung von amtlichen Publikationen in elektronischer Form nicht oder nur am Rande behandelt. Insbesondere fehlte bis vor kurzem eine aktuelle Bestandsaufnahme über die Behandlung von amtlichen Veröffentlichungen an den regionalen Pflichtexemplarbibliotheken in Deutschland. Dies hat sich durch eine 2019 an der Hochschule der Medien in Stuttgart entstandene, von Heidrun Wiesenmüller betreute Bachelorarbeit geändert: Mithilfe eines Fragebogens untersuchte Pia Pfau, welche Bibliotheken amtliche Veröffentlichungen in elektronischer Form sammeln, wie der Erwerbungsvorgang abläuft und wie die Veröffentlichungen abgeliefert und gespeichert werden.

In einem Aufsatz in Heft 1/2020 der vom VDB – Verein Deutscher Bibliothekarinnen und Bibliothekare herausgegebenen Open-Access-Zeitschrift o-bib stellen Pia Pfau und Heidrun Wiesenmüller gemeinsam stellen die wichtigsten Ergebnisse der Studie in zusammengefasster Form vor. Dabei werden teilweise die Akzente etwas anders gesetzt als in der Bachelorarbeit, auch wurden an einigen Stellen aktuelle Entwicklungen und neue Erkenntnisse mit eingearbeitet.

Aufsatz von Pia Pfau und Heidrun Wiesenmüller in o-bib